Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor – der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert.
7. Dezember 2011 Schulgesetzänderung
• Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll.
• In der Grundschulempfehlung kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck.
Die Werkrealschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und orientiert sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen. In besonderem Maße fördert sie praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen auf der Basis von theoriegestütztem Hintergrund. Ein stark berufsbezogenes Profil und eine intensive individuelle Förderung in allen Klassenstufen ermöglichen jeder Schülerin und jedem Schüler einen optimalen Einstieg in eine sich anschließende schulische oder berufsbezogene Laufbahn.
Realschule
• Förderung/Bildung durch besonderen Realitätsbezug
• Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die den jungen Menschen die Orientierung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt ermögliche
Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache sowie NWA (naturwissenschaftliches Arbeiten)
Ab der Jahrgangsstufe 7 gibt es drei Ausbildungsrichtungen:
Zentrale Abschlussprüfung, Realschulabschluss/Mittlere Reife
Gemeinschaftsschule . . . Vielfalt macht schlauer
Gemeinschaftsschulen tragen durch individuelles Lernen zu mehr Chancengleichheit bei und sichern insbesondere im ländlichen Raum wohnortnahe Schulstandorte mit einem breiten Angebot an Schulabschlüssen. Die Entwicklung einer Schule hin zur Gemeinschaftsschule wird in keinem Fall angeordnet, sondern den Akteuren vor Ort werden Möglichkeiten zur kommunalen Schulentwicklung eröffnet. Alle Partner und Akteure sollen bestmöglich informiert und ausführlich beteiligt sein.
Ziele der Gemeinschaftsschule
Pädagogische Leitlinien
Abschlüsse an der Gemeinschaftsschule
Gymnasium
44 Gymnasien beteiligen sich an einem Schulversuch, in dem sie in neun Jahren zum Abitur führen (G9). Beide gymnasiale Bildungsgänge, G8 wie G9, fördern insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.
Die Gymnasien können neben einem naturwissenschaftlichen und sprachlichen Profil auch ein Sonderprofil im künstlerisch/sportlichen Bereich anbieten.
Voraussetzung:
Berufliche Felder als Schwerpunkte:
Danach:
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige berufliche Tätigkeit
Voraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss, z.T. auch Praktikum
Ziel:
Vermittlung einer beruflichen Ausbildung und einer erweiterten allgemeinen Bildung für Tätigkeiten neuer techn. und wirtschaftlichen Entwicklungen
Dauer:
1- bis 3-jährig, z.T. aufeinander aufbauend
Unterschiedliche berufliche Bereiche:
Abschluss:
bestandene Abschlussprüfung berechtigt Absolventen der mindestens 2-jährigen Form zur Führung d. Berufsbezeichnung: staatlich geprüfter Assistent (leistungsfähige Schüler / Zusatzunterricht und Zusatzprüfung / FHSR)
Voraussetzung:
mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder gleichwertige Berufstätigkeit
Abschluss:
Fachhochschulreife (FHSR) am Berufskolleg (vgl. oben)
2-jährige Fachschule nach Berufstätigkeit
Schulischer Teil der FHSR:
nach Abschluss 2. Halbjahr der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems am Gymnasium bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen, aber ohne Prüfungen
Berufsbezogener Teil der FHSR:
muss durch mindestens 2-jährige Berufsausbildung (auch BFS) nachgewiesen werden; möglich auch am beruflichen Gymnasium
Abschlüsse:
allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen) / Abitur