Schulsystem BW

Das Schulsystem in Baden-Württemberg

Übergang Grundschule zur weiterführenden Schule

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor – der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert.

Gemeinschaftsschule = Schulform mit drei Bildungsgängen

  • G – Niveau (HS)
  • M – Niveau (MB)
  • E – Niveau (gymnasiales Niveau)

Gemeinschaftsschulen tragen durch individuelles Lernen zu mehr Chancengleichheit bei und sichern insbesondere im ländlichen Raum wohnortnahe Schulstandorte mit einem breiten Angebot an Schulabschlüssen. Die Entwicklung einer Schule hin zur Gemeinschaftsschule wird in keinem Fall angeordnet, sondern den Akteuren vor Ort werden Möglichkeiten zur kommunalen Schulentwicklung eröffnet. Alle Partner und Akteure sollen bestmöglich informiert und ausführlich beteiligt sein.

Ziele der Gemeinschaftsschule 

  • Durch ein Maximum an individuellem und ein Optimum an gemeinsamem Lernen entwickeln Kinder und Jugendliche Freude am Lernen. Auch deshalb sind Gemeinschaftsschulen in den Klassen 5 bis 10 grundsätzlich Ganztagsschulen.
  • Jedes Kind bekommt die optimale Unterstützung und erreicht den bestmöglichen Schulabschluss. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen.
  • Menschliche Unterschiede werden im schulischen Alltag als Bereicherung erlebt.
  • Herkunft und Bildungserfolg werden weitgehend entkoppelt.
  • Mit den Eltern wird eine aktive Erziehungspartnerschaft gelebt.

Pädagogische Leitlinien

  • Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengerechtigkeit orientiert. Sie ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.

Abschlüsse an der Gemeinschaftsschule

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Abitur, sofern die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet. Der Übergang auf ein allgemein bildendes oder berufliches Gymnasium ist ebenfalls nach Klasse 10 möglich.

Hauptschule

  • HS – Abschluss nach Klasse 9

Werkrealschule

Die Werkrealschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und orientiert sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen. In besonderem Maße fördert sie praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen auf der Basis von theoriegestütztem Hintergrund. Ein stark berufsbezogenes Profil und eine intensive individuelle Förderung in allen Klassenstufen ermöglichen jeder Schülerin und jedem Schüler einen optimalen Einstieg in eine sich anschließende schulische oder berufsbezogene Laufbahn.

  • MB – Abschluss nach Klasse 10
  • HS – Abschluss nach Klasse 9 oder 10

Realschule

Förderung/Bildung durch besonderen Realitätsbezug
Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die den jungen Menschen die Orientierung in der gegenwärtigen und zukünftigen Welt ermögliche

Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache sowie NWA (naturwissenschaftliches Arbeiten)

Ab der Jahrgangsstufe 7 gibt es drei Ausbildungsrichtungen:

Technik*AES*zweite Fremdsprache

Zentrale Abschlussprüfung, Realschulabschluss/Mittlere Reife

  • Besuch einer, auf die Realschule aufbauende (berufliche), Schulart zum Erwerb der Fachhochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife
    • eine Berufsausbildung in Handwerk, Industrie, Handel oder Verwaltung
  • MB – Abschluss nach Klasse 10
  • HS – Abschluss nach Klasse 9 mit HS-Prüfung

Gymnasium

Das allgemein bildende Gymnasium ist der direkte Weg zum Abitur. Es vermittelt Schülerinnen und Schülern in acht Jahren (G8) eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt.

44 Gymnasien beteiligen sich an einem Schulversuch, in dem sie in neun Jahren zum Abitur führen (G9). Beide gymnasiale Bildungsgänge, G8 wie G9, fördern insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können.

Die Gymnasien können neben einem naturwissenschaftlichen und sprachlichen Profil auch ein Sonderprofil im künstlerisch/sportlichen Bereich anbieten.

  • Klasse 10  Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (G 8)
  • MB – Abschluss nach Klasse 10
  • HS – Abschluss nach Klasse 9 mit Versetzung in Klasse 10

Weitere Wege zum mittleren Schulabschluss . . .

zweijährige Berufsfachschule / Fachschulreife (= mittlerer Bildungsabschluss)

Voraussetzung:

  • Qualifizierter HS-Abschluss oder Versetzungszeugnis nach Kl. 10 an Realschule oder Gymnasium

Berufliche Felder als Schwerpunkte:

  • gewerblich-technisch
  • kaufmännisch

Danach:

  • Möglichkeit zur Ausbildung am Berufskolleg (Fachhochschulreife) oder:
  • Einstieg ins berufliche Gymnasium oder:
  • Berufausbildung bzw. Berufstätigkeit

Berufsaufbauschule (einjährig)

Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige berufliche Tätigkeit

Das Berufskolleg

Voraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss, z.T. auch Praktikum

Ziel:
Vermittlung einer beruflichen Ausbildung und einer erweiterten allgemeinen Bildung für Tätigkeiten neuer techn. und wirtschaftlichen Entwicklungen

Dauer:
1- bis 3-jährig, z.T. aufeinander aufbauend

Unterschiedliche berufliche Bereiche:

  • medientechnischer Bereich
  • technischer Assistenten-Bereich
  • gestalterisch/künstlerischer Bereich
  • technischer Bereich /Industrie und Handwerk
  • Bereich Wirtschaft und Verwaltung
  • Bereich Informatik
  • Hauswirtschaftlicher Bereich
  • Sozialpädagogischer Bereich

Abschluss:
bestandene Abschlussprüfung berechtigt Absolventen der mindestens 2-jährigen Form zur Führung d. Berufsbezeichnung: staatlich geprüfter Assistent (leistungsfähige Schüler / Zusatzunterricht und Zusatzprüfung / FHSR)

1-jähriges Berufskolleg zum Erwerb der FHSR

Voraussetzung:
mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder gleichwertige Berufstätigkeit

Abschluss:
Fachhochschulreife (FHSR) am Berufskolleg (vgl. oben)

Berufsschule mit Zusatzqualifikation Fachhochschulreife

2-jährige Fachschule nach Berufstätigkeit

Schulischer Teil der FHSR:
nach Abschluss 2. Halbjahr der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems am Gymnasium bei Erreichen bestimmter Mindestleistungen, aber ohne Prüfungen

Berufsbezogener Teil der FHSR:
muss durch mindestens 2-jährige Berufsausbildung (auch BFS) nachgewiesen werden; möglich auch am beruflichen Gymnasium

Das berufliche Gymnasium

  • berufsbezogener Fächerkanon
  • verschiedene Ausbildungsrichtungen ( biotechnologisch, wirtschaftlich)
  • gliedert sich in Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2, gesamt drei Jahre

Abschlüsse:
allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremdsprachen) / Abitur

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